Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
ZSB Zwickauer Sonderstahlbau GmbH
Äußere Dresdner Straße 12
08066 Zwickau
Handelsregister: HRB 22024
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Vertreten durch:
die Geschäftsführer Thomas Baumann und Andi Seidel
Kontakt
Telefon: 0375 / 6796-0
Telefax: 0375 / 6796-202
E-Mail:
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE243095661
Redaktionell verantwortlich
Thomas Baumann
Äußere Dresdner Straße 12
08066 Zwickau
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Bedingungen gelten für Bestellungen bei Auftragsannahmen. Andere Bedingungen des Lieferers gelten, auch wenn unsererseits kein Widerspruch erfolgt, nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt sind. Werden andere Bedingungen vereinbart, gelten diese Bedingungen nachrangig.
II. Bestellung/Vertragsdurchführung 1. Nur schriftliche Bestellungen sind für uns verbindlich. 2. Der Auftragnehmer bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er über die Auftragsdurchführung, insbesondere auch über die Einsatzbedingungen, vollständig und zweifelsfrei informiert ist. 3. Alle Lieferungen erfolgen nach DIN-Normen, welche je nach Vertragsinhalt gültig sind. 4. Die Vergabe von Unteraufträgen ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
III. Abtretung 1. Vertragsrechte oder Geldforderungen können nur mit unserem Einverständnis ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden.
IV. Preise 1. Mit dem vereinbarten Preis sind alle Kosten abgegolten, welche zur Erfüllung des Leistungsumfanges notwendig sind.
V. Verpackung 1. Verpackung wird nur bezahlt, wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde.
VI. Versand/Lieferung 1. Alle Versandpapiere/Lieferscheine sind vollständig auszufüllen. Bestell-/Auftragsnummer der ZSB ZWickauer Sonderstahlbau GmbH sind anzugeben. Anlieferungen sind anzuzeigen. Anlieferungen haben in der Zeit von 07.00 bis 15.00 Uhr zu erfolgen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Versand/Lieferung erfolgt auf Gefahr des Absenders.
VII. Abnahme 1. Bei Zulieferung für einen Endkunden gilt als Abnahme die des Endkunden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
VIII. Pläne/Zeichnungen/Vorrichtungen/Werkzeuge 1. Nach Erfüllung des Auftrages gibt der Auftragnehmer alle ihm übergebenen Unterlagen, Vorrichtungen und Werkzeuge unaufgefordert zurück. 2. Der Auftragnehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers/Endkunden Unterlagen des Auftraggebers/Endkunden, die einen Vermerk zur Beschränkung der Verbreitung tragen, weder Dritten mitteilen noch veröffentlichen.
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IX. Fristüberschreitung/Vertragsstrafe 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, drohende Fristüberschreitungen unaufgefordert und unverzüglich nach Erkennen der Gefahr dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Jeder vereinbarte Liefertermin steht unter Vertragsstrafe. Pro angefangenen Tag des Verzuges wird eine Vertragsstrafe von 0,5% des Preises der vom Verzug betroffenen Lieferung fällig. Der Auftraggeber ist berechtigt, die fällige Vertragsstrafe gegen den Preis der Lieferung aufzurechnen, der Auftraggeber zeigt die Berechnung bzw. Aufrechnung an. Die maximale Vertragsstrafe beträgt 5% des Preises der betroffenen Lieferung. Der Auftragnehmer ist außerdem für Verzugsfolgen schadensersatzpflichtig. Vorsorglich behält sich der Auftraggeber das Recht vor, in begründeten Fällen Vertragsstrafe nach erfolgter Abnahme zu verlangen entsprechend § 11 (4) VOB Teil B bzw. § 341 (3) BGB.
X. Rücktritt vom Vertrag 1. Kommt der Auftragnehmer mit der Bereitstellung des vertraglichen Liefer- und Leistungsumfanges um mehr als 20 Tage in Verzug, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vorablieferungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
XI. Rechnungslegung/Zahlung/Sicherheitseinbehalte 1. Rechnungen sind in 2-facher Ausführung und unter Angabe der Auftrags-/Bestellnummer des Auftraggebers einzureichen. 2. Verrechnungen von Forderungen und Verbindlichkeiten sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Die Zahlungen erfolgen, wenn nicht anderes vereinbart, 14 Tage nach Eingang der Rechnung mit 2 % Skonto oder innerhalb 60 Tage ohne Skontoabzug. 3. Soweit nichts anderes vereinbart, werden 10% der Rechnungen als Sicherungsbetrag einbehalten. Ablösbar ist dieser Sicherungseinbehalt durch eine Bankbürgschaft in entsprechender Höhe nach Vorgaben der ZSB GmbH.
XII. Gewährleistung 1. Der Auftragnehmer leistet für die Lieferung und Leistung für die Dauer von 5 Jahren ab Vertragserfüllung Gewähr. Der Auftraggeber wird Mängel sofort nach ihrer Entdeckung rügen. Der Gewährleistungsanspruch und die Gewährleistungspflicht gehen ggf. in allen Fällen unter gleichen Bedingungen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger des Auftraggebers und des Auftragnehmers über. Zeigt sich ein Mangel, obliegt es in jedem Fall dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass er die Ursachen für die Entstehung nicht gesetzt hat. 2. Wir sind berechtigt, in dringenden Fällen oder wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht oder nur säumig nachkommt, nach Fristsetzung auf Kosten des Auftragnehmers Mängel oder Schäden zu beseitigen.
XIII. Haftung 1. Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Sach- und Vermögenshaftung auf jeden Fall verpflichtet, den Auftraggeber schadlos zu halten und von Ansprüchen Dritter freizustellen, für jeden Fall, dass sich Schäden für den Auftraggeber oder einen Dritten im Rahmen zur Realisierung seines Liefer- und Leistungsumfanges ergeben.
XIV. Erfüllungsort/Gerichtsstand 1. Erfüllungsort ist der Sitz der ZSB Zwickauer Sonderstahlbau GmbH, sofern nichts anderes vereinbart. 2. Gerichtsstand ist Zwickau. 3. Es gilt das Recht der BR Deutschland. |
Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Gemäß Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind wir als ZSB Zwickauer Sonderstahlbau GmbH auf Grund unserer Unternehmensgröße verpflichtet, eine interne Hinweisgebermeldestelle einzurichten. Laut §2 HinSchG umfasst der Anwendungsbereich hierfür Meldungen und Offenlegungen von Informationen über
1. Verstöße, die strafbewehrt sind,
2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten, ihrer Vertretungsorgane oder von anvertrauten Menschen dient,
3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.
Das HinSchG definiert Verstöße als Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen. Hierzu können auch missbräuchliche Handlungen oder Unterlassungen gehören, die dem Ziel oder dem Zweck der Regelungen in den Vorschriften oder Rechtsgebieten zuwiderlaufen, die in den sachlichen Anwendungsbereich nach § 2 HinSchG fallen.
Damit die Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Mitteilung so konkret wie möglich ist. Hilfreich ist eine Orientierung an den fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Angaben zu Ihrer Person als Hinweisgeber/in sind freiwillig. Die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten ermöglichen jedoch die Kommunikation zwischen Ihnen und der Internen Meldestelle, falls zur Aufklärung des Hinweises zusätzliche Informationen benötigt werden.
KONTAKT
ZSB Zwickauer Sonderstahlbau GmbH
Meldestelle
Äußere Dresdner Straße 12
08066 Zwickau
Ansprechpartner: Frau Leonhardt
E-Mail:
Tel. 0375 / 6796 137
oder
Ansprechpartner: Frau Reiher
E-Mail:
Tel.: 0375 / 6796 216
Der Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist einsehbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html
Weiteres Vorgehen nach Eingang eines Hinweises
Der Eingang eines Hinweises wird innerhalb von 7 Tagen durch die Meldestelle bestätigt. Prüfung und Bewertung erfolgen innerhalb von 3 Monaten. Anschließend erfolgt eine Rückmeldung über die ergriffenen oder geplanten Folgemaßnahmen, sofern dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.
Datenschutzinformation
Mit den Datenschutzhinweisen kommt die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ihrer Informationspflicht gemäß Artikel 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) nach. Hinsichtlich der weiteren verwendeten Begriffe, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Dritter“ etc., wird auf die Definitionen in Artikel 4 der EU-DSGVO verwiesen.
Verarbeitete personenbezogene Daten und Zwecke
Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die interne Meldestelle werden personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
Für die Hinweisabgabe:
• ggf. Name und Kontaktdaten
• personenbezogene Daten, die Inhalt der Meldung sind
Für die Einleitung von Folgemaßnahmen:
• personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. EU-DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.
Datenübermittlungen
Daten der/des Meldenden werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des gemeldeten Verstoßes notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zur Meldeperson zu machen, wird die interne Meldestelle sich zuvor mit dieser in Verbindung setzen. In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
Die Angaben zur Person des Hinweisgebers sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen dem/der Meldenden und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.
Sollte der/die Hinweisgeber/in persönliche Angaben machen, gilt dies als Einwilligung, dass die interne Meldestelle diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern darf. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Löschfristen
Erhobene personenbezogene Daten werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen können jederzeit die ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
• das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
• das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
• das Recht auf Löschung der betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
• das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Betroffene haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO):
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: 0351 85 47 11 01
Telefax: 0351 85 47 11 09
Mail:
Webseite: https://www.datenschutz.sachsen.de/beschwerde-einreichen.html